Aktuelles

Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt (Nr. 37, 26. Jahrgang vom 6. August 2015) wurde die Anpassung der Prüfhonorare für Prüfsachverständige angepasst.

Im Artikel 2 der Brandenburgischen Prüfsachverständigenverordnung wird die Prüfgebühr von bislang „74 EURO“ auf „97 EURO“ brutto angehoben.

Die Anwendung tritt mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt unverzüglich in Kraft.

Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt (Nr. 27, 26. Jahrgang vom 8. Juli 2015) erfolgte die Änderung der Brandenburgischen Sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstungs- Prüfverordnung (BbgSGPrüfV).

Danach sind nun auch Druckbelüftungsanlagen eindeutig als eigener Prüfbereich aufgeführt.

Der Begriff der sicherheitstechnischen Anlagen wird nun zur „Sicherheitsstromversorgung“ zusammengefasst. Durch die Oberste Bauaufsicht des Landes Brandenburg wurde klargestellt, dass Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (EZB; GRB, ZBA) dahingehend aber weiterhin prüfpflichtig sind, da die eingeführten Prüfgrundsätze diese in der Prüfung zwingend mit einbeziehen.

Mit Änderung der BbgSGPrüfV wird auch erstmalig die Wirk- Prinzip- Prüfung im Land Brandenburg gefordert. Die Umsetzung der VDI 6010 Blatt 3 ist dahingehend nicht zu berücksichtigen.

Die Anwendung tritt mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt unverzüglich in Kraft.

Am 18.06.2015 verteidigte unser Mitarbeiter Herr Michael Schiller seine Master Thesis zum Thema:

„Alarmierung, Evakuierung und Alarmorganisation bei Einrichtungen für Senioren und bei Alten- und Pflegeheimen“

Das Thema zeigt eine mehr als aktuelle Brisanz und widmet sich den einzelnen Wohnformen und deren Anforderungen an die Alarmierung von Personen.

Die wissenschaftlichen Untersuchungen bilden einen wichtigen Grundstein in der Bewertung derartiger Nutzungen und bietet einen fachlich fundierten Ansatz innerhalb von Brandschutzkonzeptionen.

Wir gratulieren Herrn M. Schiller zum Bestehen seiner Prüfung.

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