Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt (Nr. 27, 26. Jahrgang vom 8. Juli 2015) erfolgte die Änderung der Brandenburgischen Sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstungs- Prüfverordnung (BbgSGPrüfV).
Danach sind nun auch Druckbelüftungsanlagen eindeutig als eigener Prüfbereich aufgeführt.
Der Begriff der sicherheitstechnischen Anlagen wird nun zur „Sicherheitsstromversorgung“ zusammengefasst. Durch die Oberste Bauaufsicht des Landes Brandenburg wurde klargestellt, dass Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (EZB; GRB, ZBA) dahingehend aber weiterhin prüfpflichtig sind, da die eingeführten Prüfgrundsätze diese in der Prüfung zwingend mit einbeziehen.
Mit Änderung der BbgSGPrüfV wird auch erstmalig die Wirk- Prinzip- Prüfung im Land Brandenburg gefordert. Die Umsetzung der VDI 6010 Blatt 3 ist dahingehend nicht zu berücksichtigen.
Die Anwendung tritt mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt unverzüglich in Kraft.