Seit November 2017 existieren nun auch Entscheidungshilfen zur Umsetzung der BbgBO:2016 im Land Brandenburg.
Damit wird länderspezifisch auf die Besonderheiten der Landesbauordnung eingegangen.
Sie sollen den Bauaufsichtsbehörden und den am Bau Beteiligten die Anwendung der BbgBO erleichtern, sind dahingehend aber nicht bindend.
Vielmehr handelt es sich um eine Empfehlung der obersten Bauaufsichtsbehörde an die unteren Bauaufsichtbehörden zum Vollzug.
Nichtsdestotrotz finden sich hier sehr informative Vorgaben und Ansätze für die Beurteilung von Bauvorhaben im Detail.