Mit Veröffentlichung des Gesetzblattes Nr. 48 vom 22. September 2016 wurde die Änderung der Brandenburgischen Prüfsachverständigenverordnung sowie der Gebäudeausrüstungs- Prüfverordnung vorgenommen.
Während in der Prüfsachverständigenverrodnung nur redaktionelle Wortanpassungen stattfanden, so wurden in der BbgSGPrüfV nicht unerhebliche Änderungen vorgenommen.
- Der Prüfaufgabe wird jetzt nicht mehr nur durch den Auftraggeber delgiert.
Es ist jetzt eindeutig beschrieben, dass der Bauherr oder Betreiber
den Prüfsachverständigen zu beauftragen hat.
- Die bislang per Gesetzblatt eingeführten Prüfgrundsätte sind nun direkt in der Prüfverrodnung als Anlage verankert.