Mit Veröffentlichung des Gesetzblattes Nr. 48 vom 22. September 2016 wurde die Änderung der Brandenburgischen Prüfsachverständigenverordnung sowie der Gebäudeausrüstungs- Prüfverordnung vorgenommen.

 

Während in der Prüfsachverständigenverrodnung nur redaktionelle Wortanpassungen stattfanden, so wurden in der BbgSGPrüfV nicht unerhebliche Änderungen vorgenommen.

  • Der Prüfaufgabe wird jetzt nicht mehr nur durch den Auftraggeber delgiert.

          Es ist jetzt eindeutig beschrieben, dass der Bauherr oder Betreiber

          den Prüfsachverständigen zu beauftragen hat.

  • Die bislang per Gesetzblatt eingeführten Prüfgrundsätte sind nun direkt in der Prüfverrodnung als Anlage verankert.

 

 

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